sábado, 21 de junio de 2014

SK: 6 Tarifvertrag

Tarifverträge sind Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber in den einzelnen Wirtschaftszweigen oder Berufen und den Entsprechenden Gewerkschaften. (Zu diesen Verhandlungen mehr im folgenden Abschnitt).

Tarifautonomie, Tarifpartner

Das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, haben sich die Arbeitnehmer vor fast 150 Jahren erkämpft. Sie wollten verhindern, dass die Firmen die einzelnen Arbeiter gegeneinander ausspielen und so den Lohn drücken können. Zumindest in Zeiten der Arbeitslosigkeit findet sich immer jemand; der bereit ist, auch für weniger Geld zu arbeiten.
In der Bundesrepublik besteht Tarifautonomie: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln die Arbeitsbedingungen ohne Eingreifen des Staates aus.
Die von den Tarifpartnern (so der offizielle Name für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) ausgehandelten Tarife gelten in den beteiligten Unternehmen unabhängig davon, ob sie der einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für gut hält. Sie gelten beinahe wie ein Gesetz. Sie
  • stellen einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmer her,
  • sichern den Arbeitsfrieden im Betrieb und
  • sind eine verlässliche Basis für Arbeitsverträge.

Tarifvertrag = Kompromiss

Gewerkschaften fordern z.B.
  • kürzere Arbeitszeit
  • Lohnerhohungen
  • Sonderzahlungen für Beschäftigte in den unteren Tarifgruppen
  • Zuschüsse der Arbeitgeber zur Privaten Altersvorsorge

Arbeitgeberverbände fordern z.B.:
  • längere Arbeitszeit bei gleichem Lohn
  • Verzicht auf Überstundenzuschläge
  • flexiblere Arbeitszeitregelungen
  • Öffnungsklauseln

Manteltarifvertraf

Regelt Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigung usw.
Meist 3-5 Jahre gültig.

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Regelt Höhe von Lohn (bzw. Gehalt) für die einzelnen Lohngruppen.
Meist 1-2 Jahre gültig.
Hier oder im Lohnrahmentarifvertrag wird auch die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Lohngruppen geregelt.

Risiken von Streik und Aussperrung

Die Gewerkschaft will mit dem Streik den Betrieben nicht dauerhaft schaden, denn Arbeit gibt es nur, wenn die Arbeitsplätze Bestand haben. Dies ist ein Grund für gewerkschaftliche Taktik der Schwerpunktstreiks: Bestreikt werden nur bestimmte, wirtschaftlich gesunde Firmen.
Für einen langen, flächendeckenden Streik reicht zudem die Streikkasse nicht. Die Gewerkschaft muss sich darum überlegen, ob sie einen Streik durchsteht oder ob sie sich lieber mit den Arbeitgebern ohne Streik einigt. Die Arbeitgeber wiederum können sich mit einer Aussperrung selbst schaden, weil ihnen Geschäfte und damit Erlöse entgehen.
Beide Seiten sehen diese Risiken. Darum sind lange Streiks in Deutschland die Ausnahme. Ohnehin sind sie nur in den Branchen möglich, in denen viele Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind.

SK: 5 Tarifauseinandersetzungen

Machtmittel bei Tarifauseinandersetzungen

19. Jh.
Entwicklung: Industrialisierung

Ende 19. Jh.
Einigkeit und Organisation der Arbeitnehmer:

Akzeptanz: gesetzliche Regelung
Häufiges Problem:
Streikender reichen nicht sehr lang (Schwächung der Arbeitnehmer).

20. Jh.
Aussperrung in Betrieben, die nicht gestreikt werden, aber mangels Zulieferung nicht produzieren können.
Schwerpunktstreiks in Zulieferbetrieben diejenigen ganze Branchen lahm (wenig Streikgelder, langes Durchhaltervermögen bei Arbeitskampf, zusätzliches Machtmittel).

lunes, 9 de junio de 2014

SK: 4 Berufliche Bildungsweg


Gestufter Ein- und Ausstieg

Die Berufliche Oberschule führt geeignete Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlicher "Bildungskarriere" passgenau zum persönlichen Ziel:

Gestufter Einstieg
  • Ohne Berufsausbildung erfolgt der Eintritt in die 11. Klasse.
  • Mit einschlägiger Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrung erfolgt der Eintritt in die 12. Klasse.
Gestufter Ausstieg
  • Fachabitur nach der 12. Klasse.
  • Abitur (fachgebunden) nach der 13. Klasse.
    • Für den Aufstieg in die 13. Klasse ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
    • ein Notendurchschnitt von 2,8 im Fachabiturzeugnis notwendig.
  • Abitur (allgemein) nach der 13. Klasse.
    • Bei zusätzlichem Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache - zum Beispiel durch freiwilligen Zusatzunterricht an der Beruflichen Oberschule.

Brückenangebote, individuelle Förderung

Die Berufliche Oberschule bereitet Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlicher schulischer und beruflicher Vorbildung auf ein späteres Studium vor.

Für diejenigen, die beim Einstieg in die Berufliche Oberschule punktuelle Bildungsdefizite haben, stehen verschiedene Brückenangebote und Fördermaßnahmen zur Verfügung. damit können die betroffenen Schülerinnen und Schüler frühzeitig individuell unterstützt werden.


Vor Eintritt in die Berufliche Oberschule werden Vorkurse (Teilzeit) und Vorklassen (Vollzeit, auch zur Nachholung des mittleren Schulabschlusses) angeboten (vgl. S.10 und 11).

Bis zum Ende der Probezeit in der 11. Klasse wird Intensiv klassenübergreifender Förderunterricht in einzelnen Fächern angeboten.

Zur Intensivierung des Unterrichts in den Fächern mit Abschlussprüfung kann in allen Jahrgangsstufen zusätzlicher Ergänzungsunterricht eingerichtet werden.

An vielen Schulen werden die neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler durch Tutoren unterstützt.

An allen Schulen stehen Beratungslehrkräfte zur Verfügung als Ansprechpartner bei Fragen, die das richtige Lernen und die weitere Schullaufbahn betreffen.


Mit Berufsausbildung:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, englisch und Mathematik oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestents Note 4 in allen Fächern oder
  • Mindestens Notendurchschnitt von 3,5 in einer Festellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Vorkurs und Vorklasse

VORKURS FOS (OHNE BERUFSAUSBILDUNG)
Für wen?
Schülerinnen und Schüler der
  • Hauptschule (M-Zug)
  • Wirtschaftsschule (H-Zweig / 2-stufig)

Was?
Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik je 2 Stunden pro Woche

Wann?
  • 2. Halbjahr der 10. Klasse
  • nachmittags oder samstags

Ziel
Heranführung an das Niveau der 11. Klasse.

VORKLASSE BOS (NACH BERUFSAUSBILDUNG)
Für wen?
Absolventinnen und Absolventen der
  • Hauptschule (ohne mittleren Schulabschluss nur mit bestandener Aufnahmeprüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik)
  • Wirtschaftsschule (H-Zweig / 2-stufig)

Was?
  • intensiver Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik
  • Grundlagen in weiteren Fächern

Wann?
  • Schuljahr vor Eintritt in die Berufsoberschule
  • Vollzeitunterricht (36 Wochenstunden)

Ziel
  • Umfassende Erarbeitung der wesentlichen Grundlagen für die 12. Klasse
  • Erwerb des mittleren Schulabschlusses möglich
  • Nachweis der Eignung für die 12. Klasse möglich, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wird

VORKURS BOS (NACH BERUFSAUSBILDUNG)
Für wen?
Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss auch vor abschluss der Berufsausbildung

Was?
Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik

Wann
  • Schuljahr vor Eintritt in die 12. Klasse mit je 2 Stunden pro Woche und Fach bzw.
  • Halbjahr vor Eintritt mit je 4 Stunde pro Woche und Fach
  • abends und / oder samstags

Ziel
  • Auffrischung der Kenntnisse des mittleren Schulabschlusses für die 12. Klasse
  • Nachweis der Eignung für die 12. Klasse möglich, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wird

Abschlussprüfungen


Fachabitur und Abitur der Beruflichen Oberschule werden in ganz Deutschland anerkannt.

Studienberechtigungen mit fachgebundener Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt in ganz Deutschland zum Studium in Fachrichtungen, die inhaltlich der an der Beruflichen Oberschule gewählten Ausbildungsrichtung entsprechen.

Wichtigsten Studiengänge und Fachrichtungen, die an Bayerischen Universitäten belegt werden können (Technik):
  • Architektur
  • Biomedizin
  • Brauwesen und Getränketechnologie
  • Chemie
  • Geographie
  • Informatik einschließlich Wirtschaftsinformatik
  • Ingenieurwissenschaften einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen
  • Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
  • Mathematik einschließlich Wirtschaftsmathematik
  • Physik
  • Statistik
  • Technik und Technologiewissenschaft
  • Lehramt an Grundschulen / Hauptschulen
  • Lehramt an beruflichen Schulen in einer Facherverbindung mit Bautechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Metalltechnik oder Ernährung- und Hauswirtschaftswissenschaft
  • Lehramt an Realschulen in den Fächern
  • Mathematik / Physik / Chemie / Informatik
  • Lehramt an Gymnasien in den Fächern Mathematik / Physik / Informatik

miércoles, 4 de junio de 2014

SK: 3 Kündigung eines Ausbildungsvertrags

Möglichkeiten:


  1. Beiderseitiges Einvernehmen, Während Probezeit.
  2. Fristlose Kündigung.
    • Von Ausbilder aus
      • Strafbarer Handlungen des Lehrlings.
      • Ausbildung Maßnahme.
    • Von Azubis aus
      • Anstiftung zu gesetzeswidrigen Benehmen durch Ausbilder.
      • Misshandlung.
    • Die einer Kündigung zugrundeliegenden Tatsachen dürfen dem zur Kündigung Berechtigten nicht länger als zwei Wochen bekannt sein.

SK: 2 Berufliche Bildung

Berufliche Bildung ist eine öffentliches Anliegen.
Grund:

  • Verbessert Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft.
  • Verringert Arbeitsplatzrisiko.
  • Verringert gesellschaftlichen Unterschiede und damit Konflikte.
  • Höherer verdienst -> mehr Steuern + Abgaben -> besser Infrastruktur.
  • Verbessert berufliche Aufstiegschancen.


Eine breite angelegte Ausbildung erleichtert einem späteren Arbeitsplatzwechsel oder eine Umschulung.

martes, 3 de junio de 2014

SK: 1 Berufliche Bildung

Welche bedeutung hat die berufliche Bildung?

1. Bedeutung der beruflichen Bildung

Eine gute Ausbildung ist zur sicherung des Lebensunterhalts notwendig. Das fachliche Wissen und Können steigert den persönlichen Arbeitserfolg, lässt den Ablauf und den Sinnzusammenhang der Arbeit deutlicher erkennen. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Übertragung einer verantwortungsvollen, mit größerem Entscheidungsspielraum verbundenen Tätigkeit. Dadurch gewinnt der Einzelne neben Freude und Interesse an seiner Arbeit auch Selbsvertrauen.

Die heutige Industriegesellschaft hat einen hohen Bedarf an gelernten Fachkräften, die durch qualifizierte und zuverlässige Arbeit eine leistungsfähige Volkswirtschaft erst ermöglichen. Im Zuge der Rationalisierung und Technisierung der Arbeitswelt nimmt die Bedeutung der Berufsausbildung zu, denn immer weniger Arbeitsplätze ermöglichen den Einsatz ungelernter Arbeiter. Für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist deshalb die solide Ausbildung ihrer Arbeitskräfte von entscheidender Bedeutung.

Doch Ausbildung alleine genügt nicht. Der Weg über die "Berufliche Bildung" strebt das sichtbare Ziel der beruflichen Qualifikation an. Aber über das berufliche Interesse hinaus muss dem Auszubildenden ermöglicht werden, sich umfassend zu informieren, sich umzusehen, Wesentliches zu erkennen - sich zu bilden.

Bildung ist nicht eine Frage der Wissensfülle (wie viel Wissen besitze ich? welche Fähigkeiten habe ich?), sondern die Fähigkeit, dieses Wissen auch verständnisvoll und verantwortungsbewusst einzusetzen. So muss z.B. ein Kfz-Mechaniker nicht nur fachlich einwandfrei wissen, wie er die Bremsanlage eines Autos instand setzt - er muss sich dabei auch der Verantwortung für die Sicherheit der Fahrzeuginsassen bewusst sein und entsprechend sorgfältig arbeiten. Er muss nicht nur den Ölwechsel fachgerecht ausführen, sondern auch das Altöl umweltgerecht entsorgen.

Gebildete und verantwortungsvolle Menschen sind auch in der Lage, unser Gemeinwesen mitzutragen und demokratische Verantwortung zu übernehmen. Bildung kommt somit dem menschlichen Zusammenleben zu Gute.

Die berufliche Bildung ist deshalb nicht einseitig ausgerichtet auf Ausbildung, sondern will in Zusammenarbeit von Schule und Betrieb bildend und erziehen wirken. In der Sprache der Bayerischen Verfassung Art. 131, Abs. 1 heißt das:
Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
In der Sprache des Berufsbildungsgesetzes Art 6, Ziffer 1 und 5 heißt das:
Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden ..., dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert ... wird.

2. Das Duale System - Organisationsform der Beruflichen Bildung

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in dem "Dualen System" der Berufsausbildung den gemeinsamen Bildungsauftrag (dual = eine Zweiheit bildend). Beide dienen jeweils auf ihre Weise mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Ausbildung und der Bildung. Während im Betrieb die Beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, betont die Berufsschule die fachtheoretischen Kenntnisse und Einsichten in Verbindung mit den Erfahrungen aus der Berufspraxis. Zusätzlich erweitert sie die Allgemeinbildung.

Das duale System der Berufsausbildung
Unterricht in der Berufsschule und Betriebliche Ausbildung sind aufeinander abgestimmt.

Der Auszubildende soll befähigt werden, die Zusammenhänge und Grundprinzipien zu erkennen und damit selbständig Sachverhalte zu erarbeiten und zu verstehen. So kann er im schnellen Wandel der Zeit bestehen.