sábado, 21 de junio de 2014

SK: 6 Tarifvertrag

Tarifverträge sind Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber in den einzelnen Wirtschaftszweigen oder Berufen und den Entsprechenden Gewerkschaften. (Zu diesen Verhandlungen mehr im folgenden Abschnitt).

Tarifautonomie, Tarifpartner

Das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, haben sich die Arbeitnehmer vor fast 150 Jahren erkämpft. Sie wollten verhindern, dass die Firmen die einzelnen Arbeiter gegeneinander ausspielen und so den Lohn drücken können. Zumindest in Zeiten der Arbeitslosigkeit findet sich immer jemand; der bereit ist, auch für weniger Geld zu arbeiten.
In der Bundesrepublik besteht Tarifautonomie: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln die Arbeitsbedingungen ohne Eingreifen des Staates aus.
Die von den Tarifpartnern (so der offizielle Name für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) ausgehandelten Tarife gelten in den beteiligten Unternehmen unabhängig davon, ob sie der einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für gut hält. Sie gelten beinahe wie ein Gesetz. Sie
  • stellen einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmer her,
  • sichern den Arbeitsfrieden im Betrieb und
  • sind eine verlässliche Basis für Arbeitsverträge.

Tarifvertrag = Kompromiss

Gewerkschaften fordern z.B.
  • kürzere Arbeitszeit
  • Lohnerhohungen
  • Sonderzahlungen für Beschäftigte in den unteren Tarifgruppen
  • Zuschüsse der Arbeitgeber zur Privaten Altersvorsorge

Arbeitgeberverbände fordern z.B.:
  • längere Arbeitszeit bei gleichem Lohn
  • Verzicht auf Überstundenzuschläge
  • flexiblere Arbeitszeitregelungen
  • Öffnungsklauseln

Manteltarifvertraf

Regelt Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigung usw.
Meist 3-5 Jahre gültig.

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Regelt Höhe von Lohn (bzw. Gehalt) für die einzelnen Lohngruppen.
Meist 1-2 Jahre gültig.
Hier oder im Lohnrahmentarifvertrag wird auch die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Lohngruppen geregelt.

Risiken von Streik und Aussperrung

Die Gewerkschaft will mit dem Streik den Betrieben nicht dauerhaft schaden, denn Arbeit gibt es nur, wenn die Arbeitsplätze Bestand haben. Dies ist ein Grund für gewerkschaftliche Taktik der Schwerpunktstreiks: Bestreikt werden nur bestimmte, wirtschaftlich gesunde Firmen.
Für einen langen, flächendeckenden Streik reicht zudem die Streikkasse nicht. Die Gewerkschaft muss sich darum überlegen, ob sie einen Streik durchsteht oder ob sie sich lieber mit den Arbeitgebern ohne Streik einigt. Die Arbeitgeber wiederum können sich mit einer Aussperrung selbst schaden, weil ihnen Geschäfte und damit Erlöse entgehen.
Beide Seiten sehen diese Risiken. Darum sind lange Streiks in Deutschland die Ausnahme. Ohnehin sind sie nur in den Branchen möglich, in denen viele Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind.

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