Möglichkeiten:
- Beiderseitiges Einvernehmen, Während Probezeit.
- Fristlose Kündigung.
- Von Ausbilder aus
- Strafbarer Handlungen des Lehrlings.
- Ausbildung Maßnahme.
- Von Azubis aus
- Anstiftung zu gesetzeswidrigen Benehmen durch Ausbilder.
- Misshandlung.
- Die einer Kündigung zugrundeliegenden Tatsachen dürfen dem zur Kündigung Berechtigten nicht länger als zwei Wochen bekannt sein.
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